Präambel
Das Zertifizierungssystem der Musikschule Alexander Blume ist ein auf der Basis der Anforderungen für die Aufnahme eines Musikstudiums oder Studiums für das Lehramt Musik entwickeltes progressives Bewertungs- und Beurteilungssystem. Es berücksichtigt die Richtlinien des VdM und anderer ähnlich gearteter Systeme.
Graduierungen
Studienvorbereitende Zielsetzungen und praxisnahe Aspekte stehen in einem ausgewogenen Verhältnis. Die Inhalte aller Prüfungen sind gleich und steigern sich im Schwierigkeitsgrad von Stufe zu Stufe. Der Welcome-Test ermöglicht vor allem jüngeren Schülern einen sanften Einstieg in das Prüfungssystem und berücksichtigt in besonderem Maße die in diesem Alter ausgeprägten Vorlieben der Schüler für Sing- und Bewegungsaktivitäten. In der Grund- und Mittelstufe ist die Prüfung geteilt in einen praktischen und einen theoretischen Teil. Die Oberstufe entspricht einem Eignungstest zur Aufnahme eines künstlerischen Studiums oder eines Studiums für das Lehramt Musik.
Inhalte
Prüfungsordnung
1. Allgemeines
Die Prüfungen an der Musikschule Alexander Blume sind fakultativ und haben die folgenden Zielsetzungen:
Es gibt drei Stufenabschlüsse (Grund-, Mittel- und Oberstufe), denen ein Welcome-Test vorgeschaltet ist. Die Stufenabschlüsse werden dem jeweiligen Leistungsstand des Schülers entsprechend durchgeführt und müssen nicht chronologisch durchlaufen werden. Die Abschlüsse sind in ihrem Wesen gleich und bauen aufeinander auf. Die Stufenabschlüsse orientieren sich an den Kriterien einer Eignungsprüfung für ein künstlerisches und/oder pädagogisches Musikstudium. So entspricht der Oberstufenabschluss der Musikschule Alexander Blume den Eignungsprüfungen an akademischen Bildungseinrichtungen. Der Welcome-Test beinhaltet bereits alle Elemente dieser Eignungsprüfungen auf einem entsprechend angepassten Niveau.
2. Zulassung zur Prüfung
2.1. Jede Ausbildungsstufe (Welcome-Test, Grund-, Mittel-, Oberstufe) wird durch eine offizielle Prüfung in Form eines Vorspieles abgeschlossen. Diese Prüfungen sind öffentlich. Es liegt im Ermessen jeden Schülers in Abstimmung mit dem betreffenden Fachpädagogen, ob und nach welchem Ausbildungszeitraum er sich einer seinem Leistungsniveau angemessenen Prüfung stellt.
2.2. Der Antrag zur Prüfung ist über den Fachlehrer schriftlich bis zum Meldetermin jeden Jahres an die Schulleitung zu stellen. Der Fachlehrer bestätigt mit seiner Unterschrift die lehrplangerechte Qualität und Quantität des in Vorbereitung befindlichen Prüfungsprogramms.
2.3. Mit der Zustimmung der Schulleitung gilt der Schüler als "zur Prüfung in der ... Stufe zugelassen".
3. Prüfungsformen
Der praktische Teil der Prüfungen findet als öffentliche (moderierte) Veranstaltungen in der Musikschule Alexander Blume statt. Die Moderation übernimmt der Fachlehrer für seine Schüler. Die Abschlüsse tragen Konzertcharakter. Der theoretische Teil ist eine Klausur.
4. Anmeldetermine (Fachlehrer an Schulleitung)
Bis zum 01.03. eines jeden Jahres. Personalangaben und Programm laut Prüfungsprotokoll.
5. Prüfungskommission
6. Wertungen
6.1. Die Bewertung erfolgt nach Punktsystem mit Prädikaten. (Das Punkt-Ergebnis ist nur methodisches Hilfsmittel, erscheint nur im Protokoll und nicht im Zeugnistext.)
6.2. Die Prüfungskommission entscheidet nach pädagogischen Grundsätzen. Nach geheimer Punktabgabe erfolgt die Diskussion und Prädikatfestlegung (mit mathematischer Durchschnittsrechnung) durch mehrheitliche Stimmen.
7. Gebühren
Zusätzliche prüfungsvorbereitende Einzelkonsultationen: